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GvKostG

Inhaltsübersicht

Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher

Abschnitt 1
  Allgemeine Vorschriften
§ 1Geltungsbereich
§ 2Kostenfreiheit
§ 3Auftrag
§ 3aRechtsbehelfsbelehrung
§ 4Vorschuss
§ 5Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde, Gehörsrüge
§ 6Nachforderung
§ 7Nichterhebung von Kosten
§ 8Verjährung, Verzinsung
§ 9Höhe der Kosten
Abschnitt 2
  Gebührenvorschriften
§ 10Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 11Tätigkeit zur Nachtzeit, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen
§ 12Siegelungen, Vermögensverzeichnisse, Proteste und ähnliche Geschäfte
Abschnitt 3
Auslagenvorschriften
§ 12aErhöhtes Wegegeld
Abschnitt 4
  Kostenzahlung
§ 13Kostenschuldner
§ 14Fälligkeit
§ 15Entnahmerecht
§ 16Verteilung der Verwertungskosten
§ 17Verteilung der Auslagen bei der Durchführung mehrerer Aufträge
Abschnitt 5
  Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18Übergangsvorschrift
§ 19Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 7.4.2025 I Nr. 109

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR062310001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 467900e731d69a1074f5a6e724510c2a1fe7538cab2e0199b8bca39597843387

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