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GTNSitzAbkG

Art 2

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Eine Befreiung der in Artikel 18 des Abkommens genannten Personen von den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland über Pflichtbeiträge in Bezug auf die Systeme der Sozialen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist keine Regelung im Sinne der deutschen Rechtsvorschriften, die die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten ausschließt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR136220012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fe7d7631ba6d74210256f03c4279cd6e43e956ffe9bd1f298898f702a7d15e2c

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