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GtDITZBundVDV

§ 13Einführungsveranstaltung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

Vor dem Bachelorstudium erhalten die Anwärterinnen und Anwärter in einer ein- bis zweiwöchigen Einführungsveranstaltung des Informationstechnikzentrums Bund einen Überblick über die Aufgaben des Informationstechnikzentrums Bund, den Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie über ihre Rechtstellung als Beamtinnen und Beamte des Bundes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 18.12.2024 I Nr. 423

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR247900020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3ab433b233497b59f0b86b93a0a70adee988f76cff663486c3bbf18e5867fc42

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