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GtDBwVWehrtechnikVDV

§ 11Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Im Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“ werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten vertraut gemacht. Ihnen wird ein Überblick vermittelt über
1.
das Besoldungsrecht,
2.
das Reisekostenrecht,
3.
das Umzugskostenrecht,
4.
das Beihilferecht und
5.
die Vorschriften zur Korruptionsprävention.
Zudem wird ihnen ihr Arbeitsumfeld in der Bundeswehr mit den zugehörigen Organisationsbereichen und Arbeitsabläufen vorgestellt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 12 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR324000009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 772fd260fcfb1990df8af896198321c6261ab945032542dcb4046aa2610d9190

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