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GSIAusbV

§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Systementwurf,
3.
Funktions- und Systemanalyse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR068700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb9ad7a95818d96b615e1c607a2f0bdf415f6f90fa80271e95c5255b1002ab3b

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