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GSG

§ 5Versorgung mit kieferorthopädischen Leistungen bei Erwachsenen

Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und deren kieferorthopädische Behandlung vor dem 1. Januar 1993 begonnen hat, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten der kieferorthopädischen Behandlung einschließlich zahntechnischer Leistungen in der Höhe, wie sie das am 31. Dezember 1992 geltende Recht vorsah, wenn die Krankenkasse vor dem 5. November 1992 über den Anspruch bereits schriftlich entschieden hat.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 205 V v. 25.11.2003 I 2304

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022669992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 153d8c7e70cc8de098b613533860bb9abb29edd51dc47f66496ac1560cdfbde8

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