GrEStG
§ 2Grundstücke
- 1.
- Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,
- 2.
- Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen,
- 3.
- das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins.
- 1.
- Erbbaurechte,
- 2.
- Gebäude auf fremdem Boden,
- 3.
- dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.2.1997 I 418, 1804;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Hinweis: Mittelbare Änderung durch Art. 10 G v. 29.6.2026 I Nr. 197 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017770982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 167d134c7285fcd132c71ac207942caea2bedab1e528beed54b42c7325fd64c9
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 1010 BGBSondernachfolger eines Miteigentümers
„… inglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (3) Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, so werden d …“