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Art 1

Gesetz zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy

Dem in Brüssel am 26. März 1982 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy, wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Die in Artikel 1 Abs. 1 des Vertrags genannten fünf Karten liegen beim Auswärtigen Amt (Politisches Archiv), beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Köln sowie beim Oberkreisdirektor des Kreises Aachen zur Einsicht bereit.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 13 G v. 8.7.2016 I 1594

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204450988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ae5a2c5eeb4385f53906717222a554b31a966b826302960d923b76635878d64

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