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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Zweiten Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen wurde am 31. Mai 1994 der Zweite Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Freistaates Sachsen mit Gesetz vom 8. Juli 1994 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1342) und der Landtag des Freistaates Thüringen mit Gesetz vom 19. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen S. 933) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 9 Abs. 3 am 1. August 1994 in Kraft getreten.
In analoger Anwendung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben.
Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR285400994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcb95c09c52cbf7164e3b80bb3f5d2577929141ccea608af4dc0fa4e9c8a680b

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 29 GG

    „… bs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben. Der Bundesminister des Innern“