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Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 6 Abs. 2 am 1. Januar 2004 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Saarländischen Staatskanzlei vom 11. Dezember 2003 - Amtsblatt des Saarlandes S. 3044/Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vom 28. November 2003 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 397).
Die in Artikel 1 des Staatsvertrages genannten Anlagen wurden in den in Absatz 1 genannten Verkündungsblättern des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR025800004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c53111adf2d132bcf29baac528cee48062e1fca00dc8838beb1f03bc5f3a8bb4
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 29 GG
„… bs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.“