Zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde am 27. April 2009/28. Mai 2009 ein Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Hessen mit Gesetz vom 14. Juli 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 242) und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 15. September 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 492) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. November 2009 in Kraft getreten (Bekanntmachung des Hessischen Ministerpräsidenten vom 2. November 2009 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 416; Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2009 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 527).
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Hessen und des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und liegen in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie – in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang – bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde und in Hessen bei dem Amt für Bodenmanagement Korbach zur Einsicht bereit.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
„… atz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.“
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