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Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen wurde am 27. Oktober 2010/10. November 2010 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Hessische Landtag mit Gesetz vom 9. März 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 146) und der Niedersächsische Landtag mit Gesetz vom 13. April 2011 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 100) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. Juni 2011 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Hessischen Staatskanzlei vom 8. Juni 2011, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 320; Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 17. Mai 2011, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 127).
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter und Flurstücklisten wurden zusammen mit dem Staatsvertrag in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Hessen und des Landes Niedersachsen veröffentlicht.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR154900011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e3ca8bb2012a1a712cb89ed6d1442d79c2c6f775ba5e0eb9a51c01dc87997f4

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 29 GG

    „… atz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.“