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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg wurde am 3. September 1996 der Dritte Staatsvertrag über die Änderung der Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Freistaates Bayern mit Beschluß vom 18. Dezember 1996 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 503) und der Landtag des Landes Baden-Württemberg mit Gesetz vom 11. Dezember 1996 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 750) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 30 Abs. 2 am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht.
Bundesministerium des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR047200997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da075fe25063a5ca7e8baeb22325e57a5f960aebe8a1cf2a7514a975c6c8be9d

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 29 GG

    „… bs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Bundesministerium des Innern“