Zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen wurde am 5. Mai 2009 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben die Bremische Bürgerschaft mit Gesetz vom 24. November 2009 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, S. 485) und der Landtag des Landes Niedersachsen mit Gesetz vom 27. August 2009 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 332) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 6 Absatz 2 am 1. Januar 2010 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Bremischen Senatskanzlei vom 18. Januar 2010, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, S. 121; Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 8. Januar 2010 – Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 12).
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter sowie die in Artikel 1 Absatz 2 und 3 des Staatsvertrages genannten Flurstücklisten wurden zusammen mit dem Staatsvertrag in den oben genannten Verkündungsblättern der Freien Hansestadt Bremen und des Landes Niedersachsen veröffentlicht.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
„… atz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.“
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.