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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt wurde am 24. August 1993 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Brandenburg mit Gesetz vom 20. September 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg S. 393) und der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt mit Gesetz vom 3. November 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt S. 678) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Abs. 2 am 16. November 1993 in Kraft getreten.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben.
Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008900994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf9f592fbf5969349ac993927281fbab4b52dc1df21b1101713601435b28df30

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 29 GG

    „… bs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben. Der Bundesminister des Innern“