Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt wurde am 15. Februar 2024/27. Februar 2024 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Brandenburgische Landtag mit Gesetz vom 3. Juli 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, GVBI. I – 2024, Nr. 39) und der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Gesetz vom 16. September 2024 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 35. Jahrgang, ausgegeben am 27. September 2024, Nummer 18, S. 254) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 12. Oktober 2024 in Kraft getreten (Bekanntmachung des Landes Brandenburg vom 18. Oktober 2024, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, GVBI. I – 2024, Nr. 50,Verkündung vom 22. Oktober 2024; Bekanntmachung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Oktober 2024, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 35. Jahrgang, ausgegeben am 7. November 2024, Nummer 21, S. 314).
Die in Artikel 1 Absatz 9 Satz 1 des Staatsvertrages genannten Grenzänderungen sind in der Anlage des Vertrages kartographisch dargestellt und sind als Anlage Bestandteil des Vertrages. Sie wurden in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Brandenburg und des Landes Sachsen-Anhalt als Anlage mit veröffentlicht.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325), das durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Text des Staatsvertrages siehe: GrÄndStVtr BB/ST 2024 +++)
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
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