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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde am 9. Mai 1992 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Brandenburg mit Gesetz vom 1. Juli 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg S. 246) und der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Gesetz vom 17. Juli 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern S. 369) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 8 Abs. 2 am 1. August 1992 in Kraft getreten.
In analoger Anwendung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht.

Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 67ec2f2c4b8535d6237b31b31377db100029b1773ef270c0ff6b64cc3b93e4fe

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 29 GG

    „… bs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern“