Zum Gesetzesinhalt

GrÄndStVtr SN/TH 2

Art 1

Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1) Die Gemeinde Cunsdorf im Landkreis Greiz (katastermäßig: Gemarkung Cunsdorf: künftig Umgliederungsgebiet) wird aus dem Freistaat Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert.
(2) Der Gebietsstand der Gemeinde Cunsdorf richtet sich nach dem Stand ihrer Gemarkungsgrenzen am 3. Oktober 1990.
(3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage zu diesem Vertrag ersichtlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR285500994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04072c9f92776817cede3d363bbda27b6b3d7749f56e63795a39857c27663b30

XML-Quelle beim Herausgeber