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GrÄndStVtr BW/BY 2

Art 5

Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen dem Markt Weitnau, Landkreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, und der Stadt Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 316/9 bis zum Landesgrenzpunkt 318/10 nach Maßgabe der Anlage 5, Seiten 1 und 2.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024690988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f55cd803c550a92b0c03559aa46863ed5d27c68c16e525679c110f70310a104

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