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GrÄndStVtr BW/BY 2

Art 1

Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Im Anschluß an den Ersten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze vom 17. November 1977 vereinbaren die vertragschließenden Länder zur Anpassung des Grenzverlaufs an die durch den Ausbau von Straßen und Gewässern und durch Flurbereinigungen geänderten Verhältnisse die in Artikel 3 bis 24 bezeichneten Änderungen ihrer gemeinsamen Landesgrenze.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024690988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f55cd803c550a92b0c03559aa46863ed5d27c68c16e525679c110f70310a104

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