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GrÄndStVtr BB/MV

(XXXX)Protokollnotiz zum Vertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 9. Mai 1992 Zu Artikel 3

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Die vertragschließenden Parteien sind sich einig darüber, daß die Worte "gegen Entschädigung" ausschließlich die vom Lande Mecklenburg-Vorpommern vorgenommenen Investitionen im Bereich des Stützpunktes Lenzen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz betreffen. Weitere entschädigungspflichtige Tatbestände bestehen nicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f42a695823850a25a8127e972bce75a28b702bf5e48ac00c941acbe896214537

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