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Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Juni 2006 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 6. Juni 2006 - Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 233/Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Mai 2006 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 250).
Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den in Absatz 1 genannten Verkündungsblättern des Landes Niedersachsen und des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und liegen bei der Bezirksregierung in Detmold und beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - sowie bei den jeweils örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR185900006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2eaa0760f992cab37496707a1ea3440621d810dd36911c44ffba9f7c5cbe4310
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 29 GG
„… bs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.“