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GrÄndStVtr3 ND/NW

Art 1

Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.
(2) Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über:
Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen,
Flur 24, Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 und
Flur 5, Flurstücke 1/3, 2/2, 3/8, 4/11, 4/12.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR186000006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51fab1285942595ecd89901318a526b434d3d09b761ac8ba93f09adab9163492

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