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GräbPauschV 2025/2026

§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Pauschalen für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gräberpauschalenverordnung 2019/2020 vom 15. Februar 2019 (BGBl. I S. 121) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1970A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3ffe06947fae703fe596c7c47456a9b2115e37454c9dca64d107ed6c9eeffac0

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