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GoetheMedStat 2003

Art 2

Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen für besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der Partnerländer zugute kommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR046800004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 11679118e4800e7174bf714c0e5cd680fc6a3d881c4633d69cff62a68ce21f61

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