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GO-MEDASV

§ 1Geschäftsordnung

Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Änderung durch Art. 3 V v. 7.9.2026 I Nr. 257 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR257800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3889193444aa031de8dee7c520c3f8f7cccd5f384f1f623d8edbc49255d87393

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