GntVDDVCSVDV
§ 25Modulhandbuch
- 1.
- welche Module angeboten werden,
- 2.
- welche Pflichtmodule in welchen Studienabschnitten zu absolvieren sind,
- 3.
- welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Digital Administration“ und welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Cyber Security“ zu absolvieren sind,
- 4.
- die Inhalte der Pflichtmodule,
- 5.
- die inhaltlichen Anforderungen an die Spezialmodule (§ 31),
- 6.
- in welchen Studienabschnitten Wahlpflichtmodule eingerichtet sind,
- 7.
- die inhaltlichen Anforderungen an die Wahlpflichtmodule,
- 8.
- weitere Vorgaben zu Inhalt, Organisation und Durchführung der Prüfungen,
- 9.
- grundlegende Anforderungen zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Praktika.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 26 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR202100020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 30852b467690889fe987c4f0fcca1ea9ce752549fbf3bd6fddfee6509fd32989