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§ 51Prüfungsakten; Einsichtnahme
- 1.
- der Einsatzplan,
- 2.
- die Bewertungen der Leistungsnachweise,
- 3.
- die Praktikumsbewertungen,
- 4.
- die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistungen,
- 5.
- die Protokolle der schriftlichen Aufsichtsarbeiten,
- 6.
- eine Ausfertigung des Zeugnisses über das Bestehen der Zwischenprüfung oder der Bescheid über das Nichtbestehen der Zwischenprüfung,
- 7.
- eine Ausfertigung des Abschlusszeugnisses oder der Bescheid über das Nichtbestehen der Abschlussprüfung,
- 8.
- Ausfertigungen von Entscheidungen über die Gewährung von Nachteilsausgleichen,
- 9.
- das Protokoll über den mündlichen Teil der Abschlussprüfung und
- 10.
- die Feststellung des Gesamtergebnisses der Laufbahnprüfung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR10E0A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 68f575c842558b8fa09c39f076b6671a188cc62dad2dfebbfda16b4a958008fc