GmbHG
§ 3Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- 1.
- die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
- 2.
- den Gegenstand des Unternehmens,
- 3.
- den Betrag des Stammkapitals,
- 4.
- die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004770892
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df2deac8fcbf049c3732199d4b904b82bce5f884cef90a8a642ac23940f93515