GlPrZHerneV 2026
§ 1Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
| Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Hiberniaschule Herne | Ausbildungsberuf entsprechend Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung, für den gleichgestellt wird |
| Abschlussprüfung als Damenschneider und Damenschneiderin | Maßschneider und Maßschneiderin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 19 der Handwerksordnung „Maßschneider“ für den Schwerpunkt Damen |
| Abschlussprüfung als Tischler und Tischlerin | Tischler und Tischlerin im Gewerbe der Anlage A Nummer 27 der Handwerksordnung „Tischler“ |
Aufh: Die V tritt gem. § 2 am 1.10.2034 außer Kraft
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CE0A0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cd17b07e911db32783a4ad5fda3b85805a610c51c1e0f4aad6e9cd3a925c2ec