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GlPrZHanauV 2019

§ 1Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Die vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2028 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
der Zeichenakademie Hanau:
Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Abschlussprüfung als Goldschmied/Goldschmiedin

Fachrichtung:

– Schmuck
Goldschmied und Goldschmiedin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 „Gold- und Silberschmiede“ der Handwerksordnung

Fachrichtung:

– Schmuck
Abschlussprüfung als Silberschmied/Silberschmiedin

Schwerpunkt:

– Metall
Silberschmied und Silberschmiedin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 „Gold- und Silberschmiede“ der Handwerksordnung

Schwerpunkt:

– Metall
Abschlussprüfung als Edelsteinfasser/EdelsteinfasserinEdelsteinfasser/Edelsteinfasserin
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 2 V am 1.8.2023 außer Kraft; die Geltung dieser V ist gem. § 2 idF d. Art. 1 Nr. 2 V v. 26.6.2023 I Nr. 170 u. d. Art. 1 Nr. 2 V v. 8.5.2026 I Nr. 130 über den 31.7.2023 hinaus bis zum 31.7.2028 verlängert worden

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.5.2026 I Nr. 130

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR092900019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a85aa15ec38b8c3771903d77eae904e4a364951ed9ee483234f9bfa01c304405

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