GleiStatV
§ 6Meldung und Aufbereitung der Daten für den Gleichstellungsindex
- 1.
- eine tabellarische Gesamtübersicht,
- 2.
- eine zusammenfassende Beschreibung zu den einzelnen Erhebungsmerkmalen,
- 3.
- eine nach den einzelnen Erhebungsmerkmalen aufgeschlüsselte vergleichende Darstellung der Erhebungsergebnisse der obersten Bundesbehörden,
- 4.
- eine nach den einzelnen Erhebungsmerkmalen aufgeschlüsselte Darstellung der Erhebungsergebnisse im Vergleich zu denen des vorherigen Berichtszeitraumes,
- 5.
- grafische Darstellungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 7.8.2021 I 3311
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR228000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91f54bba1260d5bb650b9187c2aaa1eb45a5f6c06a4b719f9806e9d0d2a354a1