GleiStatV
§ 2Erhebungsmerkmale für den Gleichstellungsindex
- 1.
- der Laufbahngruppe des höheren Dienstes,
- 2.
- den einzelnen Ebenen mit Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung einschließlich der politischen Leitungsämter,
- 3.
- Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung, auch für Beschäftigte in Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung,
- 4.
- der Inanspruchnahme einer Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 1 Absatz 1 Nummer 5,
- 5.
- beruflichem Aufstieg.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 7.8.2021 I 3311
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR228000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91f54bba1260d5bb650b9187c2aaa1eb45a5f6c06a4b719f9806e9d0d2a354a1