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GleibWV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Wahlrechtsgrundsätze
§  2Wahlberechtigung
§  3Wählbarkeit
§  4Fristen für die Wahl
§  5Formen der Stimmabgabe
Abschnitt 2
Vorbereitung der Wahl
§  6Pflichten der Dienststelle
§  7Wahlvorstand
§  8Bekanntgabe der Wählerinnenliste
§  9Einspruch gegen die Wählerinnenliste
§ 10Wahlausschreiben
§ 11Bewerbung
§ 12Nachfrist für Bewerbungen
§ 13Bekanntgabe der Bewerbungen
§ 14Form und Inhalt der Stimmzettel
Abschnitt 3
Durchführung der Wahl
§ 15Ausübung des Wahlrechts
§ 16Stimmabgabe im Wahlraum
§ 17Briefwahl
§ 18Behandlung der Briefwahlstimmen
§ 19Elektronische Wahl
§ 20Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21Benachrichtigung der Bewerberinnen
§ 22Annahme der Wahl
§ 23Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
§ 24Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 25Auflösung des Wahlvorstandes
Abschnitt 4
Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
§ 26Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
§ 27Übergangsbestimmungen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 2.12.2025 I Nr. 301

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR227410015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0d9a31e0fbf0f890f04bc2cf3ab779840de9e59dbacc03ea7366c06fcab05253

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