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GlAusbV 2001

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des§ 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und derdamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister derLänder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplanfür die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeigerveröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1.8.2001 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR155100001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9304d3539da31a4814504bf4844fae9a72663afc3f4cc3ed0101eb094e1b5955

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