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GKVRefG 2000

Art 1 bis 18

Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 15.2.2002 I 684

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR262609999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3cb6770fd14fa71bdf5919d40db15f76922bcc7339924b6805bd8d1e2faa4f0

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