Zum Gesetzesinhalt

GKG

§ 34Wertgebühren

Gerichtskostengesetz

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro die Gebühr 40 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Streitwert
bis ... Euro
für jeden
angefangenen
Betrag von
weiteren
... Euro
um
... Euro
  2 000   500 21,00
 10 000 1 000 22,50
 25 000 3 000 30,50
 50 000 5 000 40,50
200 00015 000140,00
500 00030 000210,00
  über
500 000

50 000

 210,00


Eine Gebührentabelle für Streitwerte bis 500 000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt.
(2) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 27.2.2014 I 154;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 22.12.2025 I Nr. 349

Hinweis: Änderung durch Art. 11 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071810004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3603ba9775670150157d33aa13ec92eaa2b0308f9a666693704b87b05a91dcc0

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
  • Anlage 2 BNotO(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis (verwaltungsrechtliche Notarsachen)

    „… des Anspruchs auf rechtliches Gehör Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Abschnitt 1 Erster Rechtszug Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht 110 Verfahren im Allgemeinen 4,0 111 Beendigung des ges …“

  • Anlage 2 BRAO(zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis

    „… erwaltungsrechtlichen Anwaltssachen Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Abschnitt 1 Erster Rechtszug Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtshof 2110 Verfahren im Allgemeinen 4,0 2111 Beendigung des …“

  • Anlage 1 GKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis

    „… he Verfahren vor den ordentlichen Gerichten Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Vorbemerkung 1: Die Vorschriften dieses Teils gelten nicht für die in Teil 2 geregelten Verfahren. Hauptabschnitt 1 Mah …“

  • Anlage 2 PAO(zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis

    „… ungsrechtlichen Patentanwaltssachen Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Abschnitt 1 Erster Rechtszug Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht 2110 Verfahren im Allgemeinen 4,0 2111 Beendigung des g …“