GGKontrollV
Anlage 5(zu § 5 Abs. 1) Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
| Bundesland: | Jahr: | |||||||
| Auf der Straße durchgeführte Kontrollen | ||||||||
| Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) | Insgesamt | |||||||
| Inland | Andere EU-Mitgliedstaaten | Dritt-Länder | ||||||
| 1.1 | Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten | |||||||
| 1.2 | Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten | |||||||
| 1.3 | Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten | |||||||
| 2. | Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) | 2.1 | Gefahrenkategorie | |||||
| 2.2 | Gefahrenkategorie II | |||||||
| 2.3 | Gefahrenkategorie III | |||||||
| 3. | Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen | 3.1 | Verwarnungsgeld | |||||
| 3.2 | Anzeigen für Bußgeldverfahren | |||||||
| 3.3 | Sonstige | |||||||
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- 1)
- Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.
- 2)
- Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 der Anlage 1 angegeben) angewandt.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.10.2005 I 3104
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Hinweis: Änderung durch Art. 2 V v. 6.7.2026 I Nr. 200 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR130600997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6456f36bc7e423a50dea84c959afff07b01b362460127141035b1c39671f766b