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GGKontrollV

Anlage 5(zu § 5 Abs. 1) Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen

Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, S. 3110
Bundesland:Jahr:
Auf der Straße durchgeführte Kontrollen
 Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1)Insgesamt
 InlandAndere EU-MitgliedstaatenDritt-Länder
1.1Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten    
1.2Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten    
1.3Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten    
2.Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie 2)2.1Gefahrenkategorie    
2.2Gefahrenkategorie II    
2.3Gefahrenkategorie III    
3.Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen3.1Verwarnungsgeld    
3.2Anzeigen für Bußgeldverfahren    
3.3Sonstige    

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1)
Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.
2)
Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 der Anlage 1 angegeben) angewandt.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.10.2005 I 3104

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 2.3.2023 I Nr. 56

Hinweis: Änderung durch Art. 2 V v. 6.7.2026 I Nr. 200 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130600997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6456f36bc7e423a50dea84c959afff07b01b362460127141035b1c39671f766b

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