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GFlFleischV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 V v. 10.3.2022 I 428

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR062400013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dd4785e4c9248566240640ce24fb345d7f5f273c623b3a2d5b0a998bde22799f

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