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GewStG

§ 21Entstehung der Vorauszahlungen

Gewerbesteuergesetz

Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4167;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009790936

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 904df3757e91157eb5e278cbda9c1dd3e9e67bc8b2f14039364bdb9b070d3987

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