GerüstbPrV
Anlage 2(zu § 9) Zeugnisinhalte
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zur Fachtheoretischen Prüfung
- a)
- Benennung dieser Teilprüfung sowie
- b)
- Benennung und Bewertung der vier Prüfungsfächer dieser Teilprüfung mit Note,
- 2.
- zur Fachpraktischen Prüfung
- a)
- Benennung dieser Teilprüfung sowie
- b)
- Benennung der beiden Prüfungsfächer und Bewertung mit Note,
- 3.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
- die Gesamtnote in Worten,
- 6.
- Befreiungen nach § 6.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 34 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017950978
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0498bb167debf17a08f4bd1e7a1665f3bafe2e6801806c8548b96c6a9fb8cec3