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Anlage 2(zu § 17 Absatz 1) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
- 1.
- zum schriftlichen Prüfungsteil
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note sowie
- b)
- Benennung und jeweilige Punktebewertung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils,
- 2.
- zum mündlichen Prüfungsteil Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
- 3.
- zum projektbezogenen Prüfungsteil
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
- b)
- Benennung und Punktebewertung der schriftlichen Projektarbeit,
- c)
- Benennung und Punktebewertung der Präsentation sowie
- d)
- Benennung und Punktebewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten sowie
- 7.
- gegebenenfalls Befreiung nach § 16.
Sonst: Ersetz V 806-22-6-62 v. 3.12.2019 I 2552 (GepBetrWFV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR307900020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 25348c213e1e7732c0de4639d166fefa8d14b3f0d5f43bac79f30c93d8a619d0