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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

§  1Gegenstand
§  2Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§  3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§  4Handlungsbereiche
§  5Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“
§  6Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“
§  7Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“
§  8Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“
§  9Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“
§ 10Durchführung der Prüfung
§ 11Schriftlicher Prüfungsteil
§ 12Mündlicher Prüfungsteil
§ 13Projektbezogener Prüfungsteil
§ 14Bewerten von Prüfungsleistungen
§ 15Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 16Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 17Zeugnisse
§ 18Wiederholung der Prüfung
§ 19Übergangsvorschriften
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2Zeugnisinhalte
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetz V 806-22-6-62 v. 3.12.2019 I 2552 (GepBetrWFV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR307900020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 25348c213e1e7732c0de4639d166fefa8d14b3f0d5f43bac79f30c93d8a619d0

XML-Quelle beim Herausgeber