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GenTPflEV

§ 14Inkrafttreten

Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR065500008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 399b86f76f3ba9dde11348899b663d7717df8f3d4434cbb74dbde219dc20607f

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