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GenBkBES

§ 6

Statut der Genossenschaftsbank Berlin (Anlage zur Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin)

Die Organe der Bank sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR002520990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eedb2502b5cc07855c935da5e6981bfe99b3a9677cb41819c7e45935a811cc19

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