Zum Gesetzesinhalt

GenBkBES

§ 2

Statut der Genossenschaftsbank Berlin (Anlage zur Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin)

Die Bank regelt die Beziehungen mit ihren Kunden auf der Grundlage der Rechtsvorschriften nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR002520990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eedb2502b5cc07855c935da5e6981bfe99b3a9677cb41819c7e45935a811cc19

XML-Quelle beim Herausgeber