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§ 2

Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR gemäß Anordnung vom 17. November 1969 (GBl. II Nr. 93 S. 575) bleiben bis zur Bestätigung der Geschäftsbedingungen der Genossenschaftsbank Berlin in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR002510990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d4cf114e58ffeb1baccfe00c8c79642d2c642bc7119e2451dba9f6426b353b5

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