Zum Gesetzesinhalt

GebReinAusbVO

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Begriffsbestimmungen
§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§  7Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§  8Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  9Inhalt von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich von Teil 1
§ 11Inhalt von Teil 2
§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“
§ 14Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“
§ 15Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“
§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-73 v. 21.4.1999 I 797 (GebReinigAusbV 1999)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR089200019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51bde46d94ead43d1cb7373aa505ae0702a4afcc9836ae8743304cd6f9ccd26e

XML-Quelle beim Herausgeber