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10. GebäudeArbbV

§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 2 am 1.1.2027 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0160A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa37409349addd26a343f43402b81afdc8953bed9a01d592eb72e385991af8a9

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