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Art 1Zustimmung zu den Verträgen

Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990

Dem in Berlin am 3. August 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich der Anlage und des Anhanges sowie dem in Bonn am 20. August 1990 unterzeichneten Änderungsvertrag hierzu wird zugestimmt. Die Verträge einschließlich der Anlage und des Anhanges werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR208130990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 119c2d4fe8149fb6a14b07ccf989c843db3d4cef3851fdaab2cee9777c2a3f95

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